Menschendichte / Bevölkerungszuwachs

Die Menschendichte am Areal unter dem Schlossberg ist eine Größe, die  in den Flächenwidmungsakten nicht leicht zu finden ist…

Die Zahlen zu den neuen Personen im Gebiet findet man nur in der ÖEK+Flächenwidmung vom September 2023 unter Kapitel Verkehrsuntersuchung und Vorprüfung Kanalisation und Wasserversorgung [ÖEK+Flächenwidmung 2023, Seite 5_69 und Seite 6_07] , und zwar als Berechnungsbasis für genannte Gutachten. Für die Berechnungen zu neuen Personen wurde auf die niedrigeren Zahlen (aus Verkehrsuntersuchung, siehe Tabelle unten) bezogen.

Einriechung 2026-08

Im März 2026 sind ca 200 Forschende der TU Wien hinzugekommen [Europacampus Hainburg 2026-03_www.noe.gv.at] – die Labore mit abgeschätzten 12000 m2 Gebäudefläche nehmen dabei den größten Bauplatz ein – Siehe unten [Zuweisung der Baufelder zu den Bildungseinrichtungen persönlich am Treffen: Initiative Bildung im Bestand und Bürgermeister bzw. Gemeindevertreter im April 2026]. Laut Daten von der Infoveranstaltung 15.7.2026 wurde der der Anzahl an Forschungsplätzen für die TU Wien auf 100 reduziert [Aktuelles, Multi-University-Campus_ Webseite der GMR Hainburg] gleichzeitig aber das Baufeld A1.1. auf ca zwei Hälfte aufgeteilt: Labore der TU Wien (Bauphase 1a) und die zweite Hälfte mit geschätzten ca 100 Arbeitsplätzen würde auf die Privaten Laboren (Bauphase 1b) fallen [Letztsand arch. Pläne]. Die somit insgesamt ca 200 korrekt angekündigten Forschungsplätze wurden aber in derzeit gültiger Sozialverträglichkeit nicht berücksichtigt. Des Weiteren befindet sich in letzten Plänen weiterhin für die TU Wien das größte Gebäude (abgeschätzt 12000 m2 Bruttofläche) – bei obigen Daten würde es ca 60 m2 brutto / pro Arbeitsplatz in Forschugslaboren ausmachen. Ein standard-Wettbewerb für ein Campus sieht ca 8-15 m2 brutto pro Person vor (hier ist das komplette Campus berücksichtigt) – laut Erläuterung weiter unten ist mindest der Nachweis für Sozialverträglicheit nämlich erforderlich. Eine Überprüfung von m2 für Labor-BGF pro Person wäre in diesem Zug sinnvoll.

Derzeitige Einreichspläne für den ersten Bauabschnitt (Errichtung eines Forschungsgebädes, eines Hochschulgebäudes, eines Bürogebäudes und einer Tiefgarage in Hainburg a.d. Donau, Hummelstraße 59 – 61, Grundstücke 469, EZ 3103) sind NUR für die Anrainer (6 Häuser) zur Einsicht zugänglich. die Initiative BIB motiviert hiermit die Anrainer eine Revision bzw. neue Prüfung/Nachweis der Sozialverträglicheit zu verlangen sowie Überprüfung von m2 für Labor-BGF pro Person. Wir stellen hiermit den Anrainer zur Verfügung Punkte von unserem Pressetext Menschen im neuen Gebiet.

Pressetext der BIB zu den Menschen im neuen Gebiet

 

In der noch immer geltender Verkehrsuntersuchung 2023 mit Ergänzungen vom Frühling 2025 (keine Änderung gegenüber der abgeschätzte Zahl der Personen) sind folgende Zahlen ersichtlich 

Abb. SOZ- 02a, b

[Flächenwidmungsdokumentation Sept 2023: s.5_69b]

Die höchste Zahl der neuen Stadtbewohner und Beschäftigten (FH-Studenden, ca 1/3 der Büro/-Betriebsleute, exklusive Gäste gleichzeitig tagsüber wäre
in Phase_A (nach Fertigstellung der Bildungseinrichtungen) ca 760 + die 2026 dazugekommene Forschenden der TU Wien von 100 bis 600*, gesamt 860 – 1360 Personen.

*es gibt keine gut nachvollziehbare Berechnungen im Bezug zur BGF der TU Wien – keine Geschoßflächen wurden diesbezüglich in der Infovernastaltung 15.7. seitens der Architektin bekannt gegeben – und dies trotz der damals schon fertigen Einreichsplänen.

In Phase_B (nach Fertigstellung auch des Wohnquartiers) wären es geschätzt ca 1700 FH-Studenden und Büro/-Betriebsleute + 100 bis 600 TU-Forschenden, gesamt 1800 – 2300 neuen Personen im Gebiet unter dem Schlossberg gleichzeitig tagsüber.

Das Gesetz § 14 (2) NÖ Raumordnungsgesetz 2014  „Bevölkerungszuwachs einschließlich Arbeitsbevölkerung, Gäste, Nebenwohnsitze und dgl.“ interpretiert unsere Arbeitsgruppe so, dass auch die im Gebiet nicht wohnenden (und z.B. nur pendelnden) Personen wohl zu den neuen Personen im Gebiet zählen, da diese eindeutig die lokale Infrastruktur nützen (v.a. verkehrstechnisch).

Zu den neuen Personen im Gebiet zählen wir somit auch die pendelnden Schüler, Studenten und Arbeitnehmer.

Zahlen für Hainburg:

8380 Einwohner inkl. Nebenwohnsitze [https://www.hainburg-donau.gv.at/Buergerservice/Gemeindeservice/Wissenswertes/Zahlen_Fakten Feb 2024] .

2127 Beschäftigte in Arbeitsstätten, 104 Arbeitskräfte in land- u. forstw. Betrieben [Statistik Austria, Dec 2022]

Insgesamt somit max. 10611 Stadtbewohner und Beschäftigte exklusive Gäste täglich in der Stadt (die Stadtgäste bleiben aufgrund nicht abgestimmter bzw. nicht vorhandener Zahlen in Statistiken unberücksichtigt).

Ab wann ist eine Sozialverträglichkeit nachzuweisen / darzulegen?

Laut § 14 (2) NÖ Raumordnungsgesetz 2014, Punkt 20:

„ist eine s.g. Sozialverträglichkeit darzulegen, wenn Widmungsmaßnahmen dazu führen, dass der Bevölkerungszuwachs (einschließlich Arbeitsbevölkerung, Gäste, Nebenwohnsitze u. dgl.) 2,5% jährlich übersteigt.“ [ https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20001080&Artikel=&Paragraf=14&Anlage=&Uebergangsrecht ]

Sozialverträglichkeit für das Kasernenareal:

Frist von Fertigstellung der Bildungseinrichtungen binnen 2 Jahren wurde medial bekanntgegeben „Baustart für den Europacampus ist im Juni 2026, die Fertigstellung ist für Sommer 2028 anberaumt“ sagte offiziell Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner [Europacampus Hainburg 2026-03_www.noe.gv.at]

Frist von 10 Jahren gibt an der Bauträger [Halpin GmbH, Eurocampus:_FAQ 16, Stand Sept. 2024], 10-15 Jahren der Verfasser von Erläuterungsbericht [ÖEK+Flächenwidmung 2023, s.1_28b], 9 Jahre (3 Bauphasen ursprünglich von 2024 bis 2033) der Verfasser von der Verkehrsuntersuchung [ÖEK+Flächenwidmung 2023, s.5_29b]

Bei 10611 StadtbewohnerInnen / Beschäftigten macht ein 2-jähriger Zuwachs von 2,5% 537 Menschen aus.

In Phase_A (Fertigstellung der Bildungseinrichtungen) kämen in den nächsten 2 Jahren ca 860 – 1360 Menschen – die Sozialverträglichkeit ist in diesem Fall eindeutig darzulegen! 

In Hainburg macht bei 10611 Stadtbewohnern und Beschäftigten ein Zuwachs von 2,5% innerhalb 10 Jahren  2971 Menschen aus.

Bei Phase_B (Fertigstellung auch des Wohnquartiers) innerhalb der 10 Jahre wären es ca 1800 – 2300 Menschen – der Bevölkerungszuwachs ist knapp über 2,5% – die Sozialverträglichkeit ist nicht notwendig.

Was ist einie Sozalverträglichkeit / was ist sozial verträglich?

Die s.g. Sozialverträglichkeit ist vorhanden, wenn die Stadt in einem niedrigeren Tempo wächst, oder bei dynamischer Entwicklung die Bildung- und kulturelle Einrichtungen (Schulen, Kindergärten, Kulturstätte,..) sowie Infrastruktur (Straßennetz, Kanal-/Wassernetz…) die steigenden Anforderungen aufnehmen können. Des weiteren ist es wichtig, dass die entsprechende Funktionen städtebaulich optimal verteilt sind (Wohnen eher am Stadtrand, Bildung/ Kultur/ Dienste möglichst zentrumsnah) und die Stadt gut vernetz ist – man beugt somit soziale Spannungen aufgrund Nachbarschaft von „inkompatiblen“ Nutzungen vor. Sozial unverträglich sind Bildung von isolierten „Inseln“ (Ghetto-Erscheinungen) und weitere unerwünschte Segregations-Prozesse. Erwünscht sind hingegen Inklusion, Kommunikation, Transparenz.

Eine Stadt mit sozialer Gerechtigkeit, Umweltschutz und Partizipation heißt vor allem: „sozialräumliche Segregation abbauen, Umweltgerechtigkeit schaffen (die Städter sind Mehrfachbelastungen durch ökologische und soziale Probleme ausgesetzt, was bis zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen kann), nachhaltige Mobilität fördern (das Aufkommen des motorisierten Verkehrs zu reduzieren und die Emission von Luftschadstoffen, Treibhausgasen und Lärm in der Stadt zu senken), urbanes Grün entwickeln (die Städte sollten urbanes Grün weiterentwickeln, auch weil Grün- und Freiflächen Orte der Bewegung, der Erholung und der sozialen Begegnung sind), Partizipation ermöglichen (die Beteiligung von Bewohnern bei Planungsprozessen ist eine wesentliche Aufgabe der Städte – sie sollte auch benachteiligte Bevölkerungsgruppen erreichen)“ [www.haufe.de: Nachhaltige Stadtentwicklung, In 5 Schritten zur gesunden Stadt, März 2020 ]

Es wurde festgestellt, dass die Sozialverträglichkeit im Fall von Bildungscampus Hainburg tatsächlich nachzuweisen / darzulegen ist.

[Flächenwidmung Sept 2023: s.1_50 – Erläuterungsbericht, Kapitel 5.5 Sozialaspekte]

Maßnahmen zur Erzielung der Sozialverträglichkeit im Fall von Bildungscampus.

Eine Sozialverträglichkeit wird u.a. über die Freigabebedingungen (BKN-5,0-A1, siehe Abschnitt 5.2) und über die Vorgaben gem. Raumordnungsvertrag (siehe Anhang) sichergestellt. Durch beide Instrumente werden eine qualitätsvolle Nutzungsmischung sowie die etappenweise Umsetzung gewährleistet“. [ÖEK+Flächenwidmung Sept 2023: s.1_51, Freigabebedingung und Raumordnungsvertrag]

Durch die Umwidmung in Bauland-Kerngebiet wird eine adäquate Möglichkeit der Nutzung des ehemaligen Kasernenareals geschaffen, da sowohl die Nutzung zu Wohn- als auch zu betrieblichen Zwecken zugelassen ist, und so gemeinsam mit der geplanten BS-Bildungscampus-Widmung die gemäß ÖEK Realisierungsbedingung geförderte Nutzungsmischung am besten umgesetzt werden kann.“ [ÖEK+Flächenwidmun 2023, Erläuterungsbericht, Seite 1_44]

Es ist nicht eindeutig nachvollziehbar, wie die Sozialverträglichkeit gesichert wird. Z.B. durch die Entfernung zum öffentlichem Verkehr ensteht Gefahr einer sozialräumlichen Segregation; benachteiligte Bevölkerungsgruppen haben zum geplanten Gebiet einen erschwerten Zugang...

Wir sind der Meinung, dass die Nutzungsmischung bei einer sehr hohen bis extremen Bebauungsdichte (GFZ 5,0), auch wenn in der Änderung des Bebauungsplans für das Kasernenreal 2025 sie mit den max. Höhen reduziert, nicht die genügende Begründung der sozialen Verträglichkeit darstellt. Die nachträgliche Reduktion der theoretischen Bruttogeschossfläche der Gebäuden (BGF) durch einen zusätzlichen Raumordnungsvertrag, erscheint als Bedingung, welche ihre Gültigkeit verlieren kann, wenn sich die Anforderungen grundlegend ändern (z.B. aufgrund diversen ökonomischen Aspekten). Versteht der Auftraggeber (die Stadt Hainburg), wieviel m² erlaubt, Geschossflächenzahl GFZ 5,0 verhältnisgemäß auf einem Grundstück zu errichten? Es bedeutet praktisch grob 10 Stockwerke, wenn 1/2 des Grundstücks bebaut – wer braucht dies in ländlichem Raum? Wie ist es garantiert,dass der Eigentümer des in diesem Sinne bereits umgewidmeten Grundstückes in grösserem zeitlichem Abstand und wesentlich geänderten Rahmenbedingungen in späterer Babauung diese Dichte auschöpfen würde? Es wird alleine diese Dichte an sich als sozial unverträglich betrachtet.

Bei der Freigabebedingung 7 für Bereich BKN-5,0-A1 [ÖEK+Flächenwidmun 2023, Erläuterungsbericht, Seite 45] wird vorausgesetzt, dass die Prognosenwerte des Verkehrsgutachtens vom Juni 2023 eingehalten oder unterschritten werden. Diese sind aber in der Verkehrsuntersuchung vom Juni 2023 bereits jetzt an, bzw. über der Grenze. Und im 10-jährigen Horizont wird prognostiziert eine bis 134%(!) Überlastung (B9 / Hummelstraße) mit ca 90m Staulängen zu Spitzenstunden! [ÖEK+Flächenwidmun 2023, Verkehrsunersuchung, Seite 61]. Gegen diese Entwicklung findet man in der Verkehrsuntersuchung keine Maßnahmen! Die genannte Verkehrsentwicklung bringt auf keinen Fall eine nachhaltige Mobilität mit Reduktion des Autoaufkommens inkl. Lärm- und Luftschadstoff-Belastung.

Die Entfernung des geplanten Campus zu dem vorhandenen Öffentlichen Verkehr ist laut Verkehrsuntersuchung rund 10min Gehweg jeweils zu einem der Bahnhöfen [ÖEK+Flächenwidmun 2023, Verkehrsunersuchung, Seite 11] . Dies stimmt leider nicht – es sind 12 bzw 16min fußläufig mit Distanzen 740 bzw. 830m und Höhenunterschied 30 bzw 60m. Fußstrecken auch in das Stadtzentrum über 500m sind nicht mehr attraktive Gehwege und es besteht Gefahr einer sozialen Segregation (Insel-Entstehung) im Bereich Kasernenareal und Exerzierplatz.

Verkehrsuntersuchung rund 10min Gehweg jeweils zu einem der Bahnhöfen [ÖEK+Flächenwidmun 2023, Verkehrsunersuchung, Seite 11] . Dies stimmt leider nicht – es sind 13,5 bzw 15,5 min fußläufig mit Distanzen 740 bzw. 830m und Höhenunterschied 30 bzw 60m. Fußstrecken auch in das Stadtzentrum über 500m sind nicht mehr attraktive Gehwege und es besteht Gefahr einer sozialen Segregation (Insel-Entstehung) im Bereich Kasernenareal.

Die Gehbehinderten sind durch diese ungünstige Lage spürbar betroffen, bzw. direkt auf (eigenen) PKW angewiesen, weil die derzeit gültige Möglichkeit einer Campus-Bushaltestelle 300-400m entfernt ist mit ca einem Drittel in Steigung von 10% (deteilliert siehe Text zum Verkehr). [Bebauungsplan 2025, Ergänzung zur Verkehrsunersuchung 21.3.2025, Seite 7, 8]

Offizieller Beschluss (ÖEK und Flächenwidmung, Sept 2023):

„Während monofunktionaler Wohnbau in Phasen hoher Nachfrage nach Wohnen eine einfache Lösung bietet, kann eine funktionierende Nutzungsmischung langfristig einen maßgebenden Wert- bzw. Attraktivitätsfaktor darstellen. Betreffend der zahlreichen Planungs- und Nutzungsvarianten wird insbesondere auf SUP-Umweltbericht verwiesen.“ [Flächenwidmung Sept 2023: s.3_41, 3_42, 3_44, 3_45]

„Das nun vorliegende Konzept wird aufgrund der Nutzungsmischung und insbesondere hochwertigen Bildungseinrichtungen sowie mit genannten rechtlichen und steuernden Rahmenbedingungen (Freigabebedingungen und Raumordnungsvertrag) als sozialverträglich eingestuft.“ [Flächenwidmung Sept 2023: s.1_51]

Resümee zur Sozialverträglichkeit:

Die Gewährleistung der Sozialverträglichkeit vor allem durch „qualitätsvolle Nutzungsmischung„ im Bereich BKN-5,0-A1* ist von den zugänglichen Unterlagen leider nicht eindeutig nachvollziehbar. Unklar bleibt auch die konkrete Aufteilung auf Etappen und deren Bauvolumen.

* Beim Bereich BKN-5,0-A1 ist anzumerken, dass gerade hier die höchste Bebauungsdichte im Gesamtareal von GFZ 5,0 vorgesehen ist (max. theoretische Geschossflächen betragen das 5-fache! der Grundstücksfläche) [Flächenwidmung Sept 2023: s.1_44b].

Die gelieferte offizielle positive Einstufung im Bereich Sozialverträglichkeit (Beschluss in der Flächenwidmungsdokumetation Sept. 2023) ist aufgrund oben genannter Fakten kritisch betrachtet – wir fordern hier eine Revision bzw. einen überzeugenden Nachweis.

DI Peter Sedlak / Gruppe Bildung im Bestand                           September 2026                          Hainburg an der Donau

 

Quelle [ÖEK+Flächenwidmung 2023] : hier wird bezogen auf
Änderung des örtlichen Raumordnungsprogramms – Örtliches Enwicklunskonzept und Flächenwidmungsplan vom September 2023